Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Eine Anmeldung für Kurse, Seminare, Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen ist grundsätzlich erforderlich und kann sowohl über die VHS-Geschäftsstelle wie auch über die VHS-Website vorgenommen werden. Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer sind jeweils im Programm angegeben. Änderungen bedürfen der Bestätigung durch die VHS-Geschäftsstelle. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der angegebenen Teilnehmerentgelte.
Die Anmeldung muss rechtzeitig; d.h. spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Mit der Anmeldung werden die AGB´s der VHS Bindlach Vertragsbestandteil.

2. Anmeldeverfahren

  • Persönliche Anmeldung ist während der Öffnungszeiten der VHS-Geschäftsstelle mittels Barzahlung möglich. Die Anmeldequittung wird direkt ausgehändigt.
  • Telefonische Anmeldung ist während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle und zeitnaher Überweisung des Teilnehmerentgeltes möglich.
  • Anmeldung per E-Mail ist bei zeitnaher Überweisung des Teilnehmerentgeltes möglich.
  • Anmeldung per Internet (Website-Login) ist bei zeitnaher Überweisung des Teilnehmerentgelte möglich.

Bitte beachten, dass bei Anmeldung über Telefon, E-Mail und Internet keine schriftliche Teilnahme-Bestätigung erstellt wird. Die VHS Bindlach e.V. informiert nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Bei begrenzter Teilnehmerzahl wird die Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

3. Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung ist in der Regel ein Entgelt fällig. Wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten.
Möglich ist eine Zahlung in bar oder mittels Überweisung.
Eine Anmeldung zu Vorträgen ist nicht erforderlich. Allerdings können die Vorträge kurzfristig bei zu geringer Teilnehmerzahl noch zu Veranstaltungsbeginn abgesagt werden.

4. Entgeltermäßigung

Eine Entgeltermäßigung ist nur mittels eines gesonderten Antrages und nach Zustimmung der VHS-Geschäftsstelle möglich.

5. Rücktritt 

  • Die VHS Bindlach e.V. kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, dem Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS Bindlach e.V. sind ausgeschlossen.
  • Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
  • Ein Rücktritt durch den Teilnehmer muss der VHS-Geschäftsstelle spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Posteingang) schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Die gezahlten Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt ist. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Ausfall wegen Krankheit ist mit der Geschäftsstelle wegen einer Kulanzregelung Kontakt aufzunehmen; deren Entscheidung ist nicht anfechtbar. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen; insbesondere die des externen Veranstalters.

6. Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der VHS-Geschäftsstelle erfolgen.

7.Hausordnung

Die VHS ist zumeist Gast in öffentlichen Gebäuden und Schulräumen, deren Einrichtungen pfleglich zu behandeln sind. Die Räume sind im vorgefundenen Zustand zu verlassen und die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

8. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung von der VHS-Geschäftsstelle eine Teilnehmerbescheinigung ausgestellt.

9. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS Bindlach e.V. erfolgt auf eigenes Risiko. Die VHS Bindlach e.V. übernimmt keinerlei Haftung. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung der VHS Bindlach e.V. beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Grundsätzlich gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.

10. Änderungen

Nicht immer können die Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden. Änderungen des Programms müssen wir uns vorbehlaten. Sie werden in jedem Fall rechtzeitig vorher bekanntgegeben.

11. Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.